Fragen im Vorstellungsgespräch

Jeder, der einen Beruf hat, kennt dieses eine Gespräch: das Vorstellungsgespräch. Wie trete ich auf? Wie verkaufe ich mich am besten? Worauf sollte ich mich vorbereiten? Welche Fragen erwarten mich? Welche Fragen sollte ich stellen, damit ich mich am besten präsentiere?
Eines können wir Ihnen jetzt schon sagen, es ist nicht so schlimm, wie alle meinen. Die Fragen, wie ich mich am besten verhalte und welche Hürden ich am besten umschiffe, haben wir in unserer Rubrik Tipps und Tricks bereits ein wenig erläutert. Jetzt soll es darum gehen, welche Fragen können Sie erwarten? Welche Fragen dürfen nicht gestellt werden und bei welchen Fragen darf ich lügen?

Nachdem Sie Ihre perfekte Bewerbung abgegeben haben, kommt für Sie der Tag des Vorstellungsgespräches.
Wie der Name schon vermuten lässt, handelt es sich um ein Gespräch. Das bedeutet, dass beide Seiten Informationen austauschen wollen. Sie wollen die Firma kennen lernen und die Firma will Sie kennen lernen. Das wichtigste ist also, das aktive Zuhören und das Stellen von Rückfragen.
Die Basis aller Fragen ist immer: Sind Sie der oder die Richtige für den Job und passen Sie mit Ihrem einzigartigen Charakter in das Unternehmen? Es wäre hier äußerst fatal, auf solche Fragen, die das Unternehmen oder die Branche betreffen, schlecht oder gar falsch zu antworten. Schauen Sie auf die Firmenhomepage, schauen Sie sich Nachrichten aus der Branche an, abonnieren Sie Newsletter. Kommen Sie mit Fakten, steigt Ihr Eindruck beim Personaler. Noch besser ist, wenn auch Sie sich währenddessen Fragen notieren, die sich aus dem Gespräch ergeben oder die Sie im Vorfeld vorbereitet haben.

Fragen, die immer gern gesehen werden sind:

  • Wie groß ist das Team?
  • Welche Erwartungen hat man an mich in den kommenden zwei Jahren?
  • Wo liegen die speziellen Herausforderungen der Position?
  • Wo werde ich überall eingesetzt?
  • An wen muss ich berichten? Wer berichtet mir?
  • Ist noch Zeit, sich den Arbeitsplatz vielleicht gerade anzusehen?

Falls der Personaler an irgendeiner Stelle ungenau geantwortet oder Ihnen nicht detailliert genug war, fragen Sie nach. Doch bitte, übertreiben es Sie nicht, denn das wirkt abschreckend.
Alles in allem gilt immer: Bleiben Sie sich treu und verstellen Sie sich nicht. Sollte sich Ihr Bauchgefühl melden, hören Sie darauf. Es ist weder Ihnen noch dem Unternehmen geholfen, wenn sich in der Probezeit das Gefühl verstärkt, erhärtet und Sie dann erst anfangen, Bedenken zu äußern.
Damit Sie sich optimal vorbereiten können, haben wir ca. 100 Fragen zum Download bereitgestellt. Diese sollten Sie sich durchlesen und darüber nachdenken, was Sie antworten könnten. Aber tun Sie sich selbst den Gefallen, haben Sie KEINE Standardantworten. Sie wollen auch nicht mit Floskeln abgespeist werden. Viele der Fragen liefern zugleich auch gute Denkanstöße. Nicht nur, um sich auf das Bewerbungsgespräch einzustimmen, sondern auch, um im Vorfeld zu prüfen, warum Sie den Job überhaupt wollen.

Erlaubtes und unerlaubtes Lügen

Ja, bestimmte Fragen dürfen nicht gestellt werden oder dürfen zum Selbstschutz mit einer Lüge beantwortet werden. Doch auch hier gilt: Tragen Sie bei Lügen nicht zu dick auf.

 

Was sind unerlaubte Fragen

Im Endeffekt lassen sich diese Fragen in vier Kategorien einordnen:

Fragen zur Familienplanung

Hierzu zählen unzulässige Fragen…

  • zum Familienstand
  • zur sexuellen Neigung (homo- oder heterosexuell)
  • zu einer bestehenden Schwangerschaft
  • zum Kinderwunsch
  • zur Tätigkeit des Partners
  • zu den anderen Familienmitgliedern oder Verwandten

Fragen zur gesundheitlichen Situation

Hierzu zählen unzulässige Fragen…

  • zum derzeitigen Gesundheitszustand
  • zu einer vorhandenen Behinderung
  • zur vergangenen Erkrankungen (inklusive Dauer)
  • zu schweren Krankheiten in der Familie

Fragen zu privaten Ansichten

Hierzu zählen unzulässige Fragen…

  • zur Religion und Konfession
  • zu einer Parteizugehörigkeit
  • zur Gewerkschaftszugehörigkeit

Fragen zum Privatleben

Hierzu zählen unzulässige Fragen…

  • zu Vorstrafen, Straftaten oder Gefängnisaufenthalten
  • zum Umgang mit Geld
  • zu einer möglichen Verschuldung
  • zu den Vermögensverhältnissen in der Familie
  • zum Privatleben allgemein

Allerdings kann es sein, dass Sie in einer Ausnahmesituation sind und unerlaubte Fragen dennoch beantworten müssen, wenn Sie für den Job relevant sind. Dies kann z. B. bei Kassierern oder Bankangestellten, die Fragen nach dem Vermögen (insbes. auch Schulden) oder bei (Polizei-)Beamten die Frage nach Vorstrafen sein.

Entgegen einiger Meinungen müssen Sie allerdings nicht angeben, dass Sie schwanger sind, wenn Sie eine Schwangerschaftsvertretung sind (Landesarbeitsgerichts Köln, Az.: 6 Sa 641/12).

Doch wie sollte ich reagieren?

Am besten verfolgen Sie folgende Strategie:

  • Bleiben Sie ruhig, freundlich und professionell.
  • Sprechen Sie den Fehler an.
  • Bleiben Sie sachlich.
  • Ziehen Sie die Konsequenzen.

Natürlich ist es schwierig, im Bewerbungsgespräch einfach zu sagen: „Dazu sage ich nichts!“ Oder: „Das dürfen Sie gar nicht fragen.“ Erstens, weil man sich damit verdächtig macht, etwas verheimlichen zu wollen; zweitens, weil das Sympathiepunkte kostet.

Aber es gilt eben auch die umgekehrte Frage: Will ich bei einem solchen Arbeitgeber anheuern, der schon so beginnt?

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